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Stand 16. April 2018

1. Geltungsbereich

Die Dienstleistungs-Geschäftsbedingungen gelten für alle Tätigkeiten, die durch NetPoint Personal außerhalb der NetPoint Niederlassungen durchgeführt werden und soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.

2. Leistungen des Auftragsgebers

Der Auftraggeber hat sämtliche Leistungen, die nicht zur eigentlichen Dienstleistung gehören, zu seinen Lasten und auf seine Gefahr zu veranlassen und dafür zu sorgen, dass sie so rechtzeitig ausgeführt werden, dass die eigentlichen Tätigkeiten nicht behindert oder verzögert werden.

3. Termine

Die von NetPoint angegebenen Arbeitszeiten und Termine sind freibleibend. Irgendwelche Ansprüche aus der Nichteinhaltung der angegebenen Termine und Zeiten bestehen nicht. Sollten die vorgesehenen Tätigkeiten aus irgendwelchen Gründen nicht termingerecht durchzuführen sein, so wird NetPoint den Auftraggeber möglichst früh davon unterrichten.
Alle sonstigen Verzögerungen gehen zu Lasten und auf Gefahr des Auftragsgebers.

4. Arbeitszeiten

Zur Arbeitszeit gehören Reise- (Wege-), Vorbereitungs-, eigentliche Arbeits-, Aufräum- und Wartezeit.
Wird die Tätigkeit in einem Betrieb des Auftraggebers ausgeführt, so wird sich das NetPoint-Personal im Rahmen seiner tariflichen Arbeitszeit an die im Betrieb des Auftraggebers üblichen Arbeitszeit anpassen.
Es gelten die Feiertagsbestimmungen des Arbeitsortes.
Veranlasst der Auftraggeber direkt oder indirekt eine Überschreitung der tariflichen oder gesetzlichen Höchstgrenze für die Arbeitszeit, so haftet er allein für etwaige Folgen und Kosten.

5. Reisekosten

Alle Reisekosten von uns zur Auftragsstelle trägt der Auftraggeber.
Die Reise-(Weg-) Zeit für An- und Abreise wird separat ausgewiesen und ist vom Auftraggeber ebenfalls zu vergüten.

6. Zuschläge

Für Überstunden, Nachtstunden, Arbeitsstunden an Sonn-, Feier- und sonstigen arbeitsfreien Tagen werden Zuschläge verrechnet. Für Arbeiten unter erschwerten oder gefährlichen Umständen, z.B. in übermäßig heißen oder kalten Räumen, unter besonders schmutzigen Verhältnissen, unter Einwirkung von gesundheitsschädlichen Dämpfen oder Gasen oder in freier Höhe werden Erschwerniszuschläge berechnet. Ein evtl. Anspruch auf Ersatz von Personen- und Sachschäden bleibt NetPoint vorbehalten.

7. Taggelder/Diäten

In der Arbeitszeit werden für Unterkunft und Verpflegung für jeden angefangenen Tag der Abwesenheit von der NetPoint - Niederlassung einschließlich Sonn- und Feiertag Pauschalen verrechnet.
Sollte die Pauschale die Kosten für angemessene Unterkunft und Verpflegung nicht decken, so werden die nachweislich entstandenen Kosten verrechnet.

8. Material

Das verbrauchte Material wird nach Aufwand berechnet.

9. Verrechnung

Die zur Verrechnung gelangenden Sätze für die Arbeitszeit, die Reisekosten, die Zuschläge, die Taggelder/Diäten und das Material ergeben sich aus dem Lieferschein.
Soweit sonstige Pauschalbeträge verrechnet werden, beziehen sich diese nur auf die im Angebot und in der Auftragsbestätigung festgelegten Leistungen. Darüber hinausgehende besondere Leistungen werden mit den Verrechnungssätzen gesondert verrechnet.

10. Sonstige Kosten

Nachträgliche Kosten werden gesondert berechnet.

11. Lieferungsbescheinigung

Jedem Mitarbeiter der Firma NetPoint sind die aufgewendeten Arbeitszeiten, die Reisekosten, die zuschlagsberechtigten Tätigkeiten und die Aufenthaltskosten auf seinen Lieferschein-Arbeitsbescheinigung zu bestätigen. Etwaige Unrichtigkeiten sind dabei vom Auftraggeber schriftlich zu vermerken. Diese Lieferschein-Arbeitsbescheinigungen werden den NetPoint -Rechnungen zugrunde gelegt und sind für beide Teile maßgebend.
Verweigert der Auftraggeber die Bestätigung oder ist es dem NetPoint - Personal aus anderen Gründen nicht möglich, die Bestätigung zu erhalten, so wird die Lieferschein-Arbeitsbescheinigung in der von NetPoint - Personal ausgefüllten Weise der Rechnung zugrunde gelegt, bis der Auftraggeber die Unrichtigkeit nachweist.
Das NetPoint - Personal ist angewiesen dem Auftraggeber eine Durchschrift der Lieferschein-Arbeitsbescheinigung zu überlassen.

12. Haftung

NetPoint haftet unter Ausschluss aller anderen Ansprüche nur für die ordentliche Durchführung der Tätigkeiten in der Weise, dass NetPoint die Installation nicht ordnungsgemäßer Hard- oder Software nach Wahl von NetPoint ändert oder neu vornimmt.
Arbeiten, die über den Arbeitsauftrag hinausgehen, darf das NetPoint - Personal nicht ausführen. NetPoint haftet nicht für Arbeiten des NetPoint - Personals und sonstiger Erfüllungsgehilfen, wenn diese Arbeiten nicht den Arbeitsauftrag ausmachen oder wenn die Mängel bei den Tätigkeiten auf das direkte oder indirekte Eingreifen des Auftraggebers zurückzuführen sind.

13. Zwischen- und Schlussrechnungen

NetPoint kann Zwischenrechnungen stellen nach der Auftragsbestätigung (Anzahlung), nach Bereitstellung des Materials für den Auftraggeber oder nach Anlieferung an der Arbeitsstelle, und nach Beendigung der Tätigkeiten.
Erstreckt sich die Arbeit über einen Zeitraum von mehr als einem Monat, so kann die Firma NetPoint monatliche Teilrechnungen stellen.
Die Schlussrechnung erfolgt nach Beendigung der Tätigkeiten oder zu Monatsende.
Mängelrügen und nicht abgeschlossene Arbeiten berechtigen nicht zur Zahlungszurückhaltung.
Die in Rechnung gestellten Beträge sind sofort nach Eingang der Rechnung fällig und ohne Abzug zu zahlen.

14. Datenschutz und Geheimhaltung

Der Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren.
Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) verweisen wir auf die zusätzliche Datenschutzerklärung.

15. Sonstiges

Der bestätigte Lieferschein und die Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche getroffene Vereinbarungen. Nebenabreden, spätere Ergänzungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma NetPoint.

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