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Kammerumlage NEU ab 2019

 

Seit 2019 ist es nicht mehr möglich die Kammerumlage auf Basis der Umsatzsteuerkennziffern zu ermitteln.

Die KU1 muss zwingend auf Sachkontenbasis ermittelt werden. Dazu gibt es ab 42705/Beta und 42706/Patch ein neues ANJ Feld FIS_3367_1, welches bei KU pflichtigen Sachkonten auf „J“ gesetzt werden muss. Ermittelt wird die abzuführende Kammerumlage 1 mit Hilfe einer Auswertung. Für den Fall, dass bereits ein Individualfeld dafür angelegt wurde oder die Kammerumlage ohne Update ermittelt werden soll, ist es nötig, das Feld FIS_3367_1 im Formular mit dem individuellen Feld zu ersetzen und die Auswertung FMTFIAUS.331 im Mandantenverzeichnis abzulegen. Das neue Feld muss im Sachkontenstamm eingebunden werden und die KU1 pflichtigen Sachkonten müssen gekennzeichnet werden.

 
Kammerumlage

 

Wir unterstützen Sie natürlich gerne bei den nötigen Adaption in Ihrer BüroWARE!

 

 Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 01/585 19 88 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!!