Stand 16. April 2018

1. Vertragsbeginn und Vertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer für NetPoint Produkte, beträgt 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wurde. Unentgeltlich zur Verfügung gestellte Dienste können von NetPoint jederzeit eingestellt werden. Nach Maßgabe der Möglichkeiten wird NetPoint den Kunden jedoch vorher von der Einstellung des Dienstes, z.B. per "E-Mail" oder durch Verlautbarung auf der Web-Seite verständigen.

2. Nutzung

Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, von allen über die Dienste seinen Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen Sicherungskopien anzufertigen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren zu prüfen und entsprechende aktuelle Virenschutzprogramme einzusetzen. Für Ihre Kommunikation über und Ihre Benutzung von Web Seiten, Portal, Shops und ähnlichem tragen Sie die alleinige Verantwortung und befreien uns als Portalbetreiber ausdrücklich von Schadensersatzansprüchen Dritter, die sich auf die Inhalte Ihrer Web Seiten, Portal, Shops und ähnlichem beziehen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für die dauernde Verfügbarkeit der Dienste oder für den permanenten Zugang zu den Diensten von NetPoint keine Gewähr übernommen werden kann.

3. Gebühren

Das Entgelt ist je nach gewählter Zahlungsart im Voraus zu entrichten. Zahlungen sind mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Die Rechnungslegung kann auch elektronisch (per E-Mail) erfolgen. Die Abrechnung erfolgt monatlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. NetPoint behält sich allerdings vor, die Abrechnung auch in längeren Intervallen zu stellen. Sämtliche Abgaben, Gebühren und Steuern, die sich aus dem Abschluss des Vertrages und der Nutzung der Dienste ergeben, trägt der Kunde.
NetPoint ist berechtigt, die Gebühren zu ändern. NetPoint wird die Änderungen der Gebühren auf der Web-Seite von NetPoint veröffentlichen und die bestehenden Kunden per Email informieren. Die Änderung der Gebühren wird mit dem der Veröffentlichung folgenden Monatsersten wirksam, sofern der Kunde nicht binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Änderung widerspricht. Widerspricht der Kunde, so endet der Vertrag zum Ende des laufenden Monats.
Wenn das vereinbarte Entgelt nicht rechtzeitig auf dem in der Rechnung angegebenen Konto einlangt, kann NetPoint den Dienst bis zum Einlangen der Zahlung ohne vorherige Ankündigung sperren. Das Sperren eines Dienstes hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume.

4. Fair Use

Die Bereitstellung von Diensten geschieht ohne eine Begrenzung beim Daten- und Transfervolumen, sofern Sie nicht bei Abschluss bzw. Auftrag explizit eingeschränkt wurde. Bei einer Nutzung von Diensten die außergewöhnlich über den normalen Vergleichswerten anderer Anwender liegen z.B. um mehr als das siebenfache übersteigt, erhält NetPoint ein fristloses Kündigungsrecht, bzw. das Recht, die Nutzungsgebühren dem außergewöhnlichen Nutzungsvolumen anzupassen.

5. Verfügbarkeit

Serverbetreiber gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 97% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von NetPoint liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

6. Bestimmungen für Domains

Auf Wunsch des Kunden vermittelt NetPoint gegen Entgelt die Registrierung einer Domain gemäß den jeweils dafür geltenden Richtlinien der jeweiligen Domain-Vergabestelle. NetPoint übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder tatsächliche Zuteilung einer bestimmten Domain. NetPoint ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird NetPoint diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

7. Netiquette

Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der "Netiquette". Sollten aus dem Internet Beschwerden über den Vertragspartner an NetPoint herangetragen werden, so ist NetPoint im Wiederholungsfalle berechtigt, den Dienst und das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Weiters wird die zur Bearbeitung der Beschwerden benötigte Zeit mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von NetPoint üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner verrechnet.
Der Kunde verpflichtet sich weiters, bei Verstößen gegen österreichische oder internationale Gesetze (wie insbesondere dem Telekommunikationsgesetz, dem Mediengesetz, dem Verbotsgesetz, dem Pornographiegesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Strafgesetzbuch), NetPoint von jedem Nachteil freizuhalten, der durch vom Kunden übermittelnden, verbreitenden oder ausgestellten Daten und Nachrichten entsteht, und NetPoint schad- und klaglos zu halten.

8. Software

An Software, Programmen, dazugehörigen Dokumentationen und nachträgliche Ergänzungen wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht mit den Produkten eingeräumt, für die die Programme geliefert wurden.
Alle sonstigen Rechte verbleiben bei NetPoint bzw. dem Programmlieferanten. Der Käufer hat sicherzustellen, dass diese Programme und Dokumentationen Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch NetPoint nicht zugänglich sind. Im Übrigen gelten die für die jeweiligen Programme zutreffenden Nutzungsbedingungen.
NetPoint übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde, oder in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet. Ein Schadenersatz für leichte Fahrlässigkeit wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Nutzung der Dienstleistungen von NetPoint durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von NetPoint.
NetPoint übernimmt gegen entsprechende Verrechnung für die Dauer des Vertrages die Pflege der Software. Die Pflege der Software umfasst die Fehlerdiagnose, die Fehler- und Störungsbeseitigung, sowie den Zugang zur Hotline.
Die Beseitigung von Fehlern, d.h. Abweichungen von der in der Dokumentation festgelegten Programmspezifikation, erfolgt nach Wahl von NetPoint innerhalb angemessener Frist.
Der Kunde wird Fehler in der Software unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an NetPoint melden. NetPoint erhält vom Kunden alle für die Fehlerbeseitigung benötigten Unterlagen und Informationen.
Die Erbringung von Schulungsleistungen durch NetPoint bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

9. Datenschutz und Geheimhaltung

Der Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren.
Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) verweisen wir auf die zusätzliche Datenschutzerklärung.